
Kostenloses Online-Tool unterstützt ÄrztInnen bei der Beantragung einer Cannabinoid-Therapie
Seit 2017 ist Cannabis für den therapeutischen Einsatz in Deutschland zugelassen und darf von ÄrztInnen bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden. Doch die Antragstellung hat einige Fallstricke. Krankenkassen lehnen deutschlandweit etwa ein Drittel der Anträge auf Cannabinoid-Therapie ab [1]. Die Adven GmbH, ein pharmazeutisches Cannabis-Unternehmen und europäischer Hersteller von natürlichem Medizinal-Cannabis mit Sitz in Hamburg, hat nun in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Medizinal-Cannabis einen digitalen Antragshelfer zur Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse entwickelt. Dieser beschleunigt nicht nur die Antragstellung, sondern sorgt auch für mehr Rechtssicherheit. ÄrztInnen können sich über das Fachportal der Adven GmbH direkt in den digitalen Antragshelfer einloggen: https://adven.de/aerzte-login/
„Nach Aussage der Krankenkassen und des medizinischen Dienstes ist ein unvollständig ausgefüllter Antrag auf Kosterstattung der Cannabis-Therapie immer noch der häufigste Ablehnungsgrund“, erklärt Dr. med. Thomas Vaterrodt, Chefarzt der Klinik für Neurologie an den SHG-Kliniken Sonnenberg. “Der Antragshelfer erlaubt es auch dem unerfahrenen Verordner, sicher durch das Antragsverfahren zu kommen. In den Aufbau und die Hintergrundinformationen sind die Erfahrungen von Experten eingeflossen, die den Entwicklungsprozess begleiten. Nach Aussage von erfahrenen Cannabis-Verordnern, verkürzt der Antragshelfer die Bearbeitungszeit deutlich.”
50 % Zeitersparnis
Rund eine Stunde dauert es in der Regel, bis ein Arzt oder eine Ärztin das komplette Antragsformular für die Kostenübernahme ausgefüllt und abgeschickt hat. Mit dem digitalen Antragshelfer ist der Antrag aufgrund automatisierter Ausfüllhilfen und umfassend hinterlegten Hintergrundinformationen bereits nach ca. 30 Minuten versandbereit.
Dabei muss der Antragsteller jedes Mal auf die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Patienten eingehen: Befindet er sich in einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)? Um welchen Wirkstoff, um welches Präparat und um welche Indikation geht es? Was ist das Therapieziel? Wie schwer ist die Erkrankung? Welche Begleiterkrankungen bestehen? Hat man nach Alternativen gesucht? Was spricht gegen andere Optionen? “Die Anträge müssen gut begründet sein, damit die Krankenkasse von der Notwendigkeit der Therapie überzeugt ist”, weiß Julian Vaterrodt, Geschäftsführer der Adven GmbH. „Allerdings bleiben die Formulierungen in der Gesetzesvorgabe an vielen Stellen vage. Was bedeutet eine ‘schwerwiegende Erkrankung’? Oder was heißt es konkret, keine weiteren Therapieoptionen zu haben?” Um diese Fragen korrekt zu beantworten, stellt der digitale Antragshelfer an den entsprechenden Stellen im Formular rechtliche Informationen zur Verfügung. Der Vorteil: Diese müssen nicht mehr kleinteilig nachgeschlagen werden.
Die Zahl der Cannabis-Verordner wird steigen
„Die Nachfrage nach medizinischem Cannabis als symptomrelevante Therapie wächst. Deutsche Patienten und Ärzte wünschen sich zunehmend hochwertige, konsistente und zuverlässige natürliche Cannabis-Alternativen, um beispielsweise Symptome wie Schmerzen behandeln zu können“, so André Pass, Head of Marketing Adven GmbH. „Die Zahl der Cannabis-Neuverordner wird zunehmen. Daher brauchen wir praktikable und effiziente Lösungen, die die Antragstellung erleichtern und sicher machen. Der digitale Antragshelfer bietet ÄrztInnen im Rahmen eines bedienerfreundlichen Software-Tools das notwendige fachliche Know-how und Rechtssicherheit.“
Über das Cannabis-Gesetz
Soll die zuständige Krankenkasse die Kosten einer Cannabis-Therapie übernehmen, muss sie dies vor Therapiebeginn beantragt und bewilligt werden. Drei Wochen nach Eingang des Antrags hat die Krankenkasse Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Zieht sie zur Unterstützung den medizinischen Dienst (MDK) hinzu, verlängert sich die Frist um zwei Wochen. Über Anträge im Rahmen einer Palliativversorgung muss innerhalb von drei Tagen entschieden werden. Das Gesetz legt zudem fest, dass die Krankenkasse eine Genehmigung „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen darf.
Literatur:
Quelle: Adven GmbH